Service Telefon: 035600 6962

03159 Döbern

Telef. erreichbar: Montag - Freitag: 09:00-18:00Uhr

Notdienste



Was ist ein Notfall?

Flyer der Bundestierärztekammer
Information zum tierärztlichen Notdienst für Klein- und Heimtiere.

Notfall Flyer der Bundestierärztekammer

Notdienst Telefon

Der aktuelle Notdienst beinhaltet jeweils das Wochenende und die darauf folgenden Abende und Nächte von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr

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Wochenendbereitschaften der Tierarztpraxen für das Gebiet Forst / Spremberg / Cottbus und Umgebung

Werte Kunden, bitte beachten Sie:

Notdienste/Rufbereitsschaften nach GOT §2 beginnen Freitag Abend und enden 7 Tage später Freitag früh und beinhalten unter der Woche die Zeiten von 18 - 8 Uhr sowie von samstags 13 Uhr bis montags 8 Uhr (Feiertage gelten wie Sonntage)

Ab 01.01.2024 ist der Kleintiernotdienst nur über folgender Nummer erreichbar:


01805 84 37 36

0,14 €/min aus dem Festnetz
0,42 €/min aus dem Mobilfunknetz
Nach Wahl der Notdienstnummer werden Sie automatisch mit der Ihnen nächstgelegenen diensthabenden Praxis verbunden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Veterinär-Notdienstes

vetnotdienst.de

Notdienste Tierarztpraxen Landkreis Sree-Neiße / Cottbus

Notdienst Kleintiere

01805 84 37 36

0,14 €/min aus dem Festnetz

0,42 €/min aus dem Mobilfunknetz

Notdienst Großtiere

In diesem Google Kalender finden SIe den aktuellen Notdienst für Großtiere. Der tierärztliche Notdienst steht Ihnen 24h 7 Tage die Woche zur Verfügung.
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Leistungen, die im Notdienst erbracht werden, sind nach der Gebührenordnung für Tierärzte mit einem erhöhten Notdienstzuschlag belegt.

Notdienstgebühren seit Januar 2020: Bundesrat beschloss im Dezember 2019 neue Gebühren für Tierärzte

Die Überarbeitung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) enthält seither einen neuen Paragraphen 3a “Gebühren für tierärztlichen Notdienst”. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:

Eine pauschale “Notdienstgebühr”:

Sie beträgt künftig 50.- Euro (zzgl. Mwst) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten (s.u.). Bei mehreren zu behandelnden Tieren fällt die Gebühr nur einmal an.

Ein Mindestsatz:

Im Notdienst ist für tierärztliche Leistungen dann zusätzlich mindestens der 2,0-fache Satz der GOT abzurechnen.

Ein Höchstsatz:

Anders als in der “Alltags-GOT” (maximal dreifach) dürfen Tierärzte im Notdienst künftig bis maximal zum vierfachen des GOT-Einfach-Satzes abrechnen.

Höheres Wegegeld

Je Doppelkilometer sind nunmehr 3,50€, mindestens jedoch 13,00€ abzurechnen.
Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT ebenfalls mit genauen Zeitangaben:

Alte GOT (§ 3):

… bei Nacht (zwischen 19.00 und 7.00 Uhr), an Wochenenden (samstags 13.00 Uhr bis montags 7.00 Uhr) …”

Neue GOT (§ 2):

… täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht), … von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie … von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages. Die Nachtzeit beginnt also früher und ist um zwei Stunden verlängert. Das Wochenende wurde im Verordnungstext sogar auf Freitagabend 18 Uhr “vorverlegt”. Das begründet der Gesetzgeber so: Die neuen Zeiten, speziell die Wochenenddefinition, sollen “den inzwischen eingetretenen und gesellschaftlich akzeptierten Entwicklungen Rechnung tragen”.

Wir bitten Sie deshalb, genügend Bargeld oder eine EC Karte mit Ihnen bekannter PIN mitzuführen, wenn Sie mit Ihrem Tier zu uns in die Praxis kommen. Selbstverständlich drucken wir gern eine detaillierte Quittung aus. Später zu bezahlende Rechnungen werden grundsätzlich nie erstellt. Hilfreich sind außerdem vorbehandelnde Medikamente (Packung mitbringen) und ein eventuell vorhandener Impfpass.

Vielen Dank!

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns: (035600)6962 (werktags 10:00 - 18:00Uhr)